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VG Augsburg: Ungültigerklärung und Einziehung eines Jagdscheins, Unzuverlässigkeit aufgrund missbräuchlicher oder leichtfertiger Verwendung von Waffen (verneint), Fehlerhaftes „Ansprechen“ eines Tieres, Beweiswürdigung Zeugenvernehmung
Urteil vom 09.04.2024 – Au 8 K 23.841